Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Bekanntmachung vom 01.01.1980
Inhalt
Die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO) regelt die Wahlverfahren zur Bildung von Personalräten und Bezirkspersonalräten.
Erster Teil: Wahl des Personalrats
Durchführung der Wahl durch den Wahlvorstand
Regelungen für die Wahl des Personalrats
Fortlaufende Nummerierung der Paragraphen
Zweiter Teil: Wahl des Bezirkspersonalrats
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Einreichung von Wahlvorschlägen
Durchführung der Wahl
Vermeidung personalvertretungsloser Stellen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertretung der Personalinteressen, auch in Fällen fehlender Personalräte.
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